Beschwerdemanagement

Schülerinnen und Schüler

 

Schülerinnen und Schüler richten Beschwerden über Mitschülerinnen und Mitschüler in der Regel an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Die Klassenlehrperson entscheidet, ob das Problem

 

 

 

sofort gelöst werden muss, gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer Lehrpersonen, der Schulsozialarbeiter, der Beratungslehrperson oder der Schulleitung, oder ob es später bearbeitet werden kann.

 

Bei schwierigen Situationen in der Pause (auch die Mittagspause) ist erster Ansprechpartner die Aufsicht führende Lehrperson, die die Situation klärt oder, wenn notwendig, weitere Schritte einleitet, indem sie die zuständige Klassenlehrkraft und ggf. die Koordinatorin des Ganztages möglichst unverzüglich informiert.

 

Bei allen Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern können, wenn alle Beteiligten einverstanden sind, die Streitschlichter/ -helfer zur Schlichtung des Konfliktes einbezogen werden.

 

Beschwerden von Schülerinnen und Schülern über Lehrkräfte und ggf. auch Honorarkräfte werden ebenfalls an die betroffene Lehrperson bzw. Honorarkraft gerichtet. Dabei können sich Schülerinnen und Schüler von Mitschülerinnen und Mitschülern, vom Schulsozialarbeiter und vom Beratungs- oder Vertrauenslehrer unterstützen lassen. Sollte eine Klärung des Problems mit der betroffenen Lehrperson nicht möglich sein, wenden sich Schülerinnen und Schüler an ihre Klassenlehrkraft, die eine Klärung mit der Lehrperson anstrebt. Kann die Klassenlehrperson das Problem nicht lösen, wird (für Honorarkräfte aus dem Ganztagsbetrieb zunächst die Koordinatorin des Ganztages) die Schulleitung oder Abteilungsleitung hinzugezogen.

 

 

 

Eltern und Erziehungsberechtigte

 

Wir bemühen uns in unserer Arbeit um die Förderung unserer Schülerinnen und Schüler. Dieses Bemühen läuft nicht immer konfliktfrei ab. Wichtig ist es aber, dass Spielregeln bei der Konfliktbewältigung eingehalten werden. Nur wenn Kritik zeitnah und offen vorgetragen wird, kann man sich auch mit ihr auseinandersetzen und eventuell zu Veränderungen beitragen.

 

Die erste Instanz von Elternbeschwerden über Lehrkräfte/ Honorarkräfte ist grundsätzlich die betroffene Lehrperson/ Honorarkraft selbst. Falls sie sich zuerst an die Schulleitung wenden, wird sich diese den Sachverhalt anhören und dann die Eltern an die zuständige Lehrperson/ Honorarkraft verweisen. Zu dem Gespräch mit der betroffenen Lehrperson können auch weitere Lehrpersonen, Elternvertreter, die Beratungslehrerkräfte und die Schulsozialarbeiter hinzugezogen werden. Sollte das Gespräch zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung einbezogen (für Honorarkräfte die Koordinatorin des Ganztages).

 

Beschwerden der Eltern über die Schulleitung sind zunächst ebenfalls mit der Schulleitung selbst zu klären. Erfolgt dann keine Einigung richtet man sich an das zuständige Dezernat der Bezirksregierung Münster.

Gibt es Beschwerden über die Qualität/ Bestellung des Mittagessens so ist zunächst das Sekretariat der Ansprechpartner. Diese gibt die Beschwerde an den jeweils Verantwortlichen weiter. Sollte es danach immer noch Anlass zu Kritik geben, so wird die Koordinatorin des Ganztages bzw. die Schulleitung eingeschaltet, die den Sachverhalt dann abschließend mit den Verantwortlichen klärt.

 

 

Lehrkräfte

Beschwerden von Lehrpersonen über Eltern sind zunächst an die betroffenen Eltern zu richten. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung eingeschaltet.

 

Wenn Beschwerden von Lehrpersonen über Kolleginnen und Kollegen nicht auf direktem Weg gelöst werden können, werden zunächst der Lehrerrat und die Beratungslehrerin und/ oder der Schulsozialarbeiter und danach die Schulleitung einbezogen.

 

Beschwerden gegen die Schulleitung sind in einem Gespräch mit dieser zu artikulieren, gegebenenfalls kann der Lehrerrat einbezogen werden. Ist keine Lösung zu erzielen, wird der zuständige Dezernent der Bezirksregierung Münster eingeschaltet.

 

Kritikgespräche der Schulleitung mit Lehrkräften unterliegen anderen Regelungen und werden nicht von diesem Konflikt- und Beschwerdemanagement erfasst.

 

 

 

Sonstige Beschwerden

 

(z. B. Schulhausmeister, Reinigungskräfte, Sekretariat)

 

In der Regel werden Beschwerden der oben genannten Personengruppen über Schülerinnen und Schüler oder Lehrpersonen direkt an die Schulleitung gerichtet. Diese klärt den Sachverhalt, bemüht sich um die Vermittlung eines Gesprächs zwischen betroffenen Personen bzw. ergreift die erforderlichen Maßnahmen.

 

Beschwerden über die oben genannten Personengruppen werden, ebenfalls im Regelfall unter Einbeziehung der Schulleitung, mit den betroffenen Personen direkt geklärt. Kann keine Lösung erzielt werden, wird der jeweilige Anstellungsträger eingeschaltet.

 

 

 

Beschwerden/ Widersprüche gegen Entscheidungen der Schule

 

Beschwerden gegen Leistungsbewertungen richten die Eltern an die zuständige Fachlehrkraft. Die Fachlehrkraft erläutert die vorgenommene Leistungsbewertung ausführlich. Sie bezieht dabei die Rechtsvorschriften sowie die Grundsatzbeschlüsse der Schule ein. Ebenso legt sie die Leistungsnachweise und die vorgenommene Leistungsbewertung vor. Wenn einer der Beteiligten Wert darauf legt, wird der Schulleiter einbezogen. Er moderiert dann das Gespräch. Wenn sich Eltern gegen einzelne Noten oder gegen das Halbjahreszeugnis wehren, ist dies formal immer eine Beschwerde. Rechtlich kann es keinen Widerspruch geben, da es sich beim Halbjahreszeugnis nicht um einen Verwaltungsakt handelt, sondern um eine Mitteilung der Schule an die Eltern. Dagegen ist das Jahreszeugnis ein Verwaltungsakt, gegen den Einspruch erhoben werden kann.

 

 

 

Beschwerden gegen eine Konferenzentscheidung werden in der Regel an die Schulleitung gerichtet. Die Schulleitung gibt die Beschwerde an die zuständige Konferenz weiter; die Konferenz entscheidet über die Beschwerde abschließend. Die Schulleitung teilt dem Beschwerdeführer das Ergebnis mit.