Gemeinsamer Unterricht

Leitbild

 

Unsere Schule ist eine Schule für alle und wir heißen Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Begabungen, körperlichen und psychischen Besonderheiten willkommen. Jede einzelne Schülerpersönlichkeit soll bei uns so gefördert werden, dass sie ihre individuellen Fähigkeiten und Stärken optimal ausbilden und entwickeln kann – eine Voraussetzung für faire Chancen zur Teilhabe in unserer komplexen Gesellschaft.
Eine positive Einstellung zur Vielfalt und zum Anderssein ist hierbei Ziel und Voraussetzung zugleich. Es geht um Miteinander statt Ausgrenzung, um Akzeptanz und Toleranz und gegenseitige Hilfe. Durch einen wertschätzenden, achtsamen Umgang miteinander können wir diesem Ziel näherkommen. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und alle anderen an der Erziehung und Bildung Beteiligten an unserer Schule.
Gemeinsames Lernen zu organisieren und umzusetzen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Erreichung unserer Ziele.
Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Im Folgenden sind die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen aus der BASS 2013/14 aufgeführt. Besonders sind auf die unterschiedlichen Zeugnis- und Abschlussbesonderheiten sowie den evtl. Nachteilsausgleich für zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler zu achten (vgl. Art. 3, Abs. 3 Satz 2, GG; SGB IX - §126).

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