Fahrtenkonzept

1. Vorbemerkungen

 

Dieser Rahmenplan folgt dem Auftrag der „Richtlinien für

Schulwanderungen und Schulfahrten – (Wanderrichtlinien

–WRL-)" - (Runderlass des Ministeriums für Schule und

Weiterbildung vom 19.03.97), nach dem die Schulkonferenz den

„Rahmen für Schulwanderungen und Schulfahrten

einschließlich Höchstdauer und Kostenobergrenze" festlegt.

Daraus folgt, dass nach Inkrafttreten dieses Rahmenplanes

durch Beschluss der Schulkonferenz künftig alle Wandertage

und Schulfahrten, die sich innerhalb dieses Rahmens bewegen,

keiner erneuten Genehmigung durch die Schulkonferenz

bedürfen. Im Übrigen unterliegen alle Wanderungen und

Fahrten den im Einzelnen hier nicht aufgeführten

Bestimmungen der WRL.

 

 

Klassenfahrtenkonzept

 

1. Unsere Ziele

 

·         Leisten eines Beitrags zur Persönlichkeitsentwicklung

 

·         Unterstützung der integrativen Arbeit in der Erprobungsstufe: Förderung der Gemeinschaft durch spielerische, sportliche und kulturelle Erlebnisse

 

·         Förderung der politischen Bildung z.B. Erkennen der geschichtlichen und politischen Bedeutung Berlins in Vergangenheit und Gegenwart

 

·         Besuche von Gedenkstätten und historischen Bauten

 

·         Interkulturelles Lernen

 

·         Förderung des Spracherwerbs in Englisch ,Französisch oder Niederländisch

 

2. Generelle Prinzipien für alle Fahrten und Wanderungen

 

·         Fahrten mit reinem Urlaubscharakter sind nicht zulässig.

 

·         Bei der Planung und Durchführung von Schulwanderungen und –fahrten müssen ökologische, soziale und ökonomische Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

 

·         Zum Zwecke des Informationsaustausches sind zur Weitergabe geeignete Unterlagen über durchgeführte Fahrten und Wandertage bereitzustellen.

 

·         Die Teilnahme an Klassenfahrten ist für Schülerinnen und Schüler generell verpflichtend. Über begründete Ausnahmen nach Antrag der Erziehungsberechtigten entscheidet die Schulleitung im Zusammenwirken mit der Klassenleitung.

 

·         Nimmt jemand aus gewichtigen Gründen doch nicht teil, besucht sie/er den Unterricht einer anderen Klasse.

 

·         Bei Schulfahrten werden zwei Begleitpersonen (in der Regel die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer  und eine weitere Lehrkraft, die die Schülerinnen/Schüler kennt) zur Verfügung gestellt. Sofern gewünscht, können zusätzlich Eltern oder andere geeignete Begleitpersonen (LAAs, Studenten, etc.) mitfahren.

 

·         Möglichst frühzeitige Elternbeteiligung in Fragen der Kosten, Ziele und Inhalte ist zwingend notwendig. Ein Konsens innerhalb der Klassenpflegschaft ist anzustreben. Die Unternehmungen sind auch deshalb so rechtzeitig zu planen, dass die Eltern die Möglichkeit haben, die Kosten für die Fahrt anzusparen.

 

·         Die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zu Kosten und Zielen ist rechtzeitig vor der Buchung bzw. Vertragsabschluss einzuholen. Dies gilt auch bei volljährigen Schülerinnen und Schülern. Eine Reiserücktrittsversicherung bei teuren Reisen ist angebracht!!!

 

·         Bei den Kosten sind aufzuführen: Transport, Unterbringung, Vollverpflegung, Nebenkosten (Transport vor Ort, Eintrittsgelder, etc.). Das persönliche Taschengeld zählt nicht dazu.

 

·         Bei Finanzierungsproblemen (in begründeten Fällen) kann nach Rücksprache mit der Schulleitung u. U. ein Kostenzuschuss gewährt werden. Eine komplette Fremdfinanzierung ist nicht möglich und auch pädagogisch nicht günstig.

 

·         Schülerinnen /Schüler, die zum Kreis der Anspruchsberechtigen des Bildungs- und Teilhabepaketes gehören, bekommen die Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket von der Gemeinde auf frühzeitigen Antrag erstattet.

 

3. Wandertage (WT)

 

 3.1 zeitliche Verteilung

 

Pro Schuljahr können 2 Wandertage stattfinden. Sie liegen in den Jahrgängen 7 bis 10 am Standort parallel, Im Jahrgang 5 sind keine gemeinsamen Termine nötig. Im Jahrgang 6 sollen die Termine parallel liegen. Ein Termin kann frei gewählt werden, sofern der WP-Unterricht nicht betroffen ist.

 

3.2 Ziele von Wandertagen

 

·         Ziele von WT sollten dem Prinzip „Vom Nahen zum Fernen" folgen, d.h. in den unteren Jahrgängen sind WT, die die Erkundung des Heimatraums zum Ziel haben, weiter entfernten Orten vorzuziehen. Eine Steigerungsmöglichkeit je nach Alter der Schülerinnen und Schüler sollte angestrebt werden.

 

·         Fahrten zu kommerziellen Freizeitparks (z.B. „Fort Fun" etc.) müssen vorher mit den Eltern abgestimmt werden (auch wegen teils erheblicher Kosten).

 

·         Der Schwerpunkt von Wandertagen muss eine gemeinsame Klassenaktivität mit Bildungscharakter sein.

 

·         Zu Beginn des Schuljahres legt die Klassenpflegschaft einen Kostenrahmen für alle zwei Wandertage fest.

 

 

 

4. Unterrichtsgänge/Exkursionen

 

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Wandertagen,

die von den Klassenlehrerinnen und –lehrern geplant

und durchgeführt werden, können an den

Fachunterricht angebundene und vor- und

nachbereitete Unterrichtsgänge oder Exkursionen

stattfinden.

 

 

 

Hier sind zum Beispiel zu nennen:

 

1.      Besuch des Picassomuseums in Münster,

2.      der Zeitungsredaktion der AT in Coesfeld

3.      der Besuch des Römermuseums in Haltern,

4.      der Besuch in Clemenswerth- in Verbindung mit dem Thema Absolutismus

5.      die Fahrt der NL-Schüler/innen nach Enschede

6.      der Besuch der DASA in Dortmund

 

Auch hier gelten die oben beschriebenen Regeln bezüglich Elternbeteiligung und Kosten.

 

5. Klassenfahrten

 

 5.1 Jahrgang 5/6

 

Möglichst in der Mitte des Schuljahres werden zur Klassenfindung „Kennenlerntage" im Umfang von drei Tagen durchgeführt. Es soll auf Unterkunftsmöglichkeiten im näheren Umfeld zurückgegriffen werden. Die Kosten betragen max. 120 €

 

5.2 Jahrgang 7

 

Hier findet eine 1-2tägige Klassenfahrt statt, die die Klassengemeinschaft stärken soll. Dies können z. Bsp.  erlebnispädagogische/ teambildende Aktivitäten sein. Die Kostenobergrenze liegt bei max. 110 Euro (falls eine Übernachtung stattfindet).

 

Die Klassenlehrer/innen und Klassenpflegschaft entscheiden möglichst frühzeitig ( in Klasse 5 oder 6) über das Ziel.

 

5.3 Jahrgang 8

 

Im Rahmen der bestehenden Partnerschaften zu den Niederlanden (Ermelo) findet ein Schüleraustausch statt. Für die SchülerInnen der Englisch-Erweiterungskurse und des Niederländisch-Kurses ist die Teilnahme verpflichtend. Sollten persönliche/ organisatorische Gründe gegen eine Teilnahme sprechen, ist eine Befreiung vom Austausch in Ausnahmefällen möglich.

 

Weitere SchülerInnen aus Jg. 9 dürfen zusätzlich teilnehmen.

 

5.4 Jahrgang 9

 

·         Die Klassenfahrt soll keine „Abschlussfahrt" sein, sondern findet am Ende der Klasse 9 statt

 

·         Die Klassenfahrt im Jahrgang 9 steht unter dem Schwerpunktthema „Unsere Hauptstadt Berlin". Dabei sind Besichtigungen vom Reichstag, Hohenschönhausen, Mauermuseum möglich.

 

·         Die Kostenobergrenze liegt bei 350 €.

 

·         Für Klassenfahrten des 9. Jahrganges steht zur Verringerung des Vertretungsbedarfs und zur Vermeidung von „Kurssprengungen" jeweils nur 1 Termin zur Verfügung.

 

6. Zeit zwischen Ostern und Sommerferien

 

In der Zeit zwischen den Osterferien und den Zeugniskonferenzen des 2. Halbjahres sollen wegen des hohen Vertretungsbedarfs in dieser durch Prüfungen belasteten Zeit keine Wandertage, Exkursionen und Projekttage stattfinden. Ausnahmen sind die Klassenfahrten Klasse 9 und in Klasse 7. Über weitere Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.